Coaching / Beratung ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching / Beratung ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.
Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient und Berater ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten.
Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst! Ein Berater kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Coaching / Beratung ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!

§1 Gegenstand der Dienstleistung
Der Klient nimmt beim Berater die Beratungsdienstleistung Coaching / Beratung in mehreren Coaching / Beratung Sitzungen in Anspruch.
Die Anzahl der Sitzungen kann einvernehmlich im Prozess reduziert oder erhöht werden.

§2 Ort des Coaching / Beratungs
Das Coaching / Beratung kann an einem Ort je nach Vereinbarung stattfinden:

§3 Rechte und Pflichten des Berateres
1. Offenheit: Der Berater legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.
2. Verschwiegenheit: Der Berater wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching / Beratung-Sitzungen.
3. Neutralität: Der Berater wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
4. Ethik: Der Berater ist der Ethik folgender Verbände verpflichtet: <VERBÄNDE>

§4 Rechte und Pflichten des Klienten
1. Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching / Beratung Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
2. Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching / Beratung Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens <ZEIT> Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens zwei Tage im Voraus ab. Ansonsten sind 50% des vereinbarten Honorars trotzdem ohne Abzug fällig.
3. Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching / Beratung Prozess. Der Berater kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching / Beratung erfolgreich sein kann.

§5 Honorar und Rechnungsstellung
Das Honorar für das GesamtCoaching / Beratung wird individuell vereinbart.
Erfolgt das Coaching / Beratung nicht in den Räumen des Berateres, so erhält der Berater als Fahrt-, Spesen- und Zeitkostenentschädigung bei Anfahrten zum Ort des Coaching / Beratung eine Kostenpauschale nach Vereinbarung pro Sitzung bzw. Anfahrt.
Die Rechnung oder Teil Rechnung kann der Berater schriftlich nach jeder Coaching / Beratung Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung(en) mit einer Zahlfrist von je 10 Tagen.
Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching / Beratung Ziel nicht erreicht wurde.

§6 Haftungsbegrenzung
Der Berater haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt Coaching / Beratung Prozesses begrenzt.

§7 Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Berater gilt unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 5 Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden 2 Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten.

§8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Coaching / Beratung stattfindet.